Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Übersicht
Als EU-basiertes Unternehmen muss Flexopus die Vorgaben der EU-DSGVO einhalten. Neben vielen weiteren Maßnahmen muss Flexopus mit jedem Kunden einen sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen. Im Auftragsverarbeitungsvertrag agiert Flexopus als Auftragsverarbeiter und der Kunde als Verantwortlicher.
Artikel 28 Absatz 3 DSGVO erläutert im Detail die acht Themen, die in einem AVV abgedeckt werden müssen. Zusammengefasst muss Folgendes enthalten sein:
- Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur auf schriftliche Weisung des Verantwortlichen zu verarbeiten.
- Alle Personen, die mit den Daten in Kontakt kommen, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
- Es werden alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen eingesetzt, um die Sicherheit der Daten zu schützen.
- Der Auftragsverarbeiter beauftragt keinen weiteren Auftragsverarbeiter, sofern er nicht vom Verantwortlichen schriftlich dazu angewiesen wurde. In diesem Fall muss ein weiterer AVV mit dem Unterauftragsverarbeiter abgeschlossen werden, gemäß Artikel 28 Absatz 2 und 4 DSGVO.
- Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen dabei, seine Pflichten gemäß DSGVO einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf die Rechte betroffener Personen.
- Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der DSGVO in Bezug auf Artikel 32, also die Sicherheit der Verarbeitung, und Artikel 36, also die Konsultation der Datenschutzaufsichtsbehörde vor einer Verarbeitung mit hohem Risiko.
- Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, nach Beendigung der Leistungen alle personenbezogenen Daten zu löschen oder an den Verantwortlichen zurückzugeben.
- Der Auftragsverarbeiter muss dem Verantwortlichen die Durchführung eines Audits ermöglichen und alle erforderlichen Informationen bereitstellen, um die Einhaltung der Vorgaben nachzuweisen.
Unsere AVVs sind direkt im Rahmen des Registrierungsprozesses bzw. des offiziellen Angebots verfügbar, um sicherzustellen, dass das Dokument Kunden bereits im Voraus zur Verfügung steht.
Mit der Registrierung bzw. Annahme des Angebots bestätigen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Auftragsverarbeitungsvertrag. Dadurch wird sichergestellt, dass die Vereinbarung ordnungsgemäß gemäß DSGVO abgeschlossen wird.
Sie können das Dokument erneut über den folgenden Link aufrufen: https://www.flexopus.com/legal-page/auftragsverarbeitungsvertrag
Unterauftragsverarbeiter
Die direkten Unterauftragsverarbeiter sind ebenfalls im AVV-Dokument aufgeführt. Es ist wichtig, dass auch die Unterauftragsverarbeiter von Flexopus die DSGVO einhalten und dass Flexopus ebenfalls einen AVV mit den Unterauftragsverarbeitern abschließt. Auf diese Weise kann die Datenverarbeitungskette bei Bedarf von oben nach unten kontrolliert und validiert werden.
Flexopus wählt die Unterauftragsverarbeiter, die Zugriff auf die Daten unserer Kunden haben, unabhängig von der jeweiligen Aufgabe sorgfältig aus. Bei der Auswahl der Unterauftragsverarbeiter bevorzugen wir die Zusammenarbeit mit EU-basierten Unternehmen, die direkt der DSGVO unterliegen, oder die Nutzung interner, selbst gehosteter Dienste, die keinen Dritten für die Datenverarbeitung erfordern.